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Der TSV Vorstand zusammen mit dem Vereinsausschuss des TSV Burgberg beabsichtigt im Rahmen der Generalversammlung 2026 die folgenden Satzungsänderungen zu beschließen, um:

  1. den bereits im Jahr 2021 beschlossenen und in 2023 umgesetzten quartalsweisen Beitragseinzug und die gleichzeitig eingeführten verbesserten Kündigungsmöglichkeiten in der Satzung des Vereins zu verankern;

  2. die Ende 2025 vom Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossenen neuen Haftungsgrenzen für "Ehrenamtler" im Verein umzusetzen;

  3. durch rein redaktionelle Änderungen im bisherigen Satzungstext Rechtschreibfehler zu korrigieren und fehlende Satzzeichen einzufügen bzw. überflüssige zu entfernen.

 Dazu sollen die folgenden Paragraphen geändert werden:

  1. § 4 Abs. 4; § 5 Abs. 2 und 3; § 7 Abs. 2, 6 und 7.

  2. § 24 Abs. 1.

  3. § 7 Abs. 1; § 13 Abs. 4 und 9; § 16 Abs. 5; § 20 Abs.1; § 23 Abs. 1; § 26 Abs. 4; § 27 Abs. 3 und (neu ergänzt) Abs. 4.

 

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