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Neuigkeiten im Vereinsjahr 2023

Einen quartalsweisen Beitragseinzug sowie eine neue vierteljährliche Kündigungsmöglichkeit, das sind die wesentlichen Änderungen, die der TSV - gemäß Beschluss seiner Mitgliederversammlung und des Vereinsausschusses - mit dem neuen Vereinsjahr 2023 eingeführt hat.

Somit wird der betragsmäßig unveränderte Jahresbeitrag - beginnend ab dem 15. Februar dieses Jahres - künftig regelmäßig im vierteljährlichen Rhythmus, jeweils zur Mitte des Quartals - also am 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. eines Jahres - eingezogen.

Dabei wird im Abstand von drei Monaten jeweils ein Viertel des bisherigen Jahresbeitrags eingezogen. In Summe bleibt der Gesamtbeitrag also für alle Mitgliedschaftsarten bis auf weiteres unverändert.

Korrespondierend dazu wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Mitgliedschaft jeweils zum Ende des Folgequartals zu beenden, sofern sie zuvor für mindestens 12 Monate bestand. Geht eine Kündigung also zum Beispiel im laufenden Quartal ein, endet die Mitgliedschaft für Bestandsmitglieder künftig auf Wunsch bereits schon zum Ende des nächsten Quartals.

Um den tatsächlichen Verwaltungsaufwand bei Aufnahme eines Neumitglieds zu decken und eine „inflationäre“ Nutzung der neuen Kündigungsmöglichkeiten einzuschränken wird künftig eine einmalige „Aufnahmegebühr“ von jedem Neumitgliede erhoben, welche ab sofort auch insbesondere bei einem Wiedereintritt erhoben wird. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, eine Mitgliedschaft im Verein aufrecht zu erhalten.

Mit den in diesem Jahr neu eingeführten Modalitäten und Möglichkeiten wird die Mitgliedschaft im TSV Burgberg moderner und flexibler und die Beitragseinzüge sind aus Sicht der Vereinsverantwortlichen näher dran am Vereinsleben, denn die Praxis hat gezeigt, dass unsere Mitglieder in den unterschiedlichen Abteilungen unterschiedliche Bedürfnisse hinsichtlich einer Beendigung der Mitgliedschaft aufweisen.

Die Zusatzbeiträge der Abteilungen sind von den neuen Regelungen übrigens nicht betroffen, hier bleibt zunächst alles „beim Alten“.

Hilfe und weitere Auskünfte zum Thema Beitritt, Austritt, Kündigung und Beitragseinzug erhalten Sie von unserem Geschäftsstellenpersonal. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen zu den bekannten Öffnungszeiten sowie bei Bedarf nach Vereinbarung mit Rat und Tat zur Seite! Rund um die Uhr können Sie uns mit Ihren Fragen und Anliegen zum Thema Mitgliedschaft per E-Mail, WhatsApp und Sprachmailbox erreichen. Wie, erfahren Sie im Menü über den Link Ansprechpartner -->

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