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Schwerpunkte unserer Vereinsarbeit sind eine intensive Jugendarbeit und ein reichhaltiges Angebot im Breiten- und Gesundheitssport für "jedermann". Natürlich betreiben wir auch Leistungssport auf unterschiedlichem Niveau in diversen Sparten. Das Wichtigste in unserem Verein ist aber der Spaß am Sport und der Bewegung sowie die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten!

Neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb veranstalten wir auch regelmäßig verschiedene Sportveranstaltungen, wie zum Beispiel die weit über die Grenzen des Allgäus hinaus bekannte und beliebte Grüntenstafette.

Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge* (Jahresbeiträge / vierteljährlicher Einzug**):

Kinder bis 14 Jahre  32,- € 8,- €
Jugendliche bis 18 Jahre  32,- € 8,- €
Erwachsene  64,- € 16,- €
Familienbeitrag 116,- € 29,- €
Passive Mitgliedschaft 11,- € 2,75 €

* gültig ab 01.01.2024.
** Seit dem 01.01.2023 werden die Mitgliedsbeiträge grundsätzlich vierteljährlich eingezogen (jeweils zum 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. eines Jahres)!

Einmalige Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme im Verein:
Für die Aufnahme im Verein wird, unmittelbar nach Eintritt, eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- je Vorgang erhoben! Die gleichzeitige Aufnahme mehrerer Mitglieder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft gilt als ein Vorgang.

Zusatzbeiträge:
Bitte beachten Sie, dass für unsere Kursangebote, für die Abteilungen Fußball und Tennis als auch für die Tischtennis Freunde Burgberg/Blaichach unterschiedliche Zusatzbeiträge erhoben werden!

Jetzt Mitglied werden!

Den Antrag auf Mitgliedschaft im TSV können Sie über folgenden Link herunterladen:

Ikonenhafte Darstellung des (c) Adobe (c) PDF SymbolsMitgliedsantrag TSV Burgberg (Stand 17.02.2023, 590KB)

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte entweder an die Geschäftsstelle senden, bei der Geschäftsstelle einwerfen oder in den TSV Briefkasten an der Grüntenhalle (links neben dem Eingang) einwerfen.

Hinweise zur Mitgliedschaft:

Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die schriftlich beim Vorstand um Aufnahme nachsucht. Für den Antrag ist der zum Eintritt gültige Mitgliedsantrag zu verwenden. Der unterschriebene Antrag muss durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden. Nach Bearbeitung und Aufnahme wird eine Mitgliedsbestätigung versandt.
(2) Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.
(3) Über die Aufnahme entscheiden die Abteilungsleitung und der Vorstand. Lehnen diese den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an den Vereinsausschuss zu. Dieser entscheidet unwiderruflich.
(4) Die Mitgliedschaft wird erst mit dem Bezahlen der Aufnahmegebühr und des Vereinsbeitrages wirksam.

Familienmitgliedschaft
Bitte beachten Sie, dass bei einer Familienmitgliedschaft ALLE Familienangehörigen bei der Mitgliederverwaltung gemeldet sein müssen! Nur so ist sichergestellt, dass alle Familienangehörigen dem BLSV als Mitglied gemeldet werden und z. B. Sportversicherung für alle gemeldeten Familienangehörigen besteht. Solange die Voraussetzungen für den Familienbeitrag erfüllte sind, wird trotzdem nur der Familienbeitrag eingezogen (zuzüglich etwaiger Zusatzbeiträge). Die Aufnahmegebühr wird für alle Neuzugänge erhoben.

Austritt von Mitgliedern
(1) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber über die Geschäftsstelle schriftlich zu erklären.
(2) Der Austritt ist seit dem Vereinsjahr 2023 jeweils zum Ende des Folgequartals möglich, sofern die Mitgliedschaft zuvor für mindestens 12 Monate bestand und die Kündigung im laufenden Quartal eingeht (bis zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.). Geht eine Kündigung also im laufenden Quartal ein, endet die Mitgliedschaft für Bestandsmitglieder künftig auf Wunsch bereits schon zum Ende des nächsten Quartals (nächst möglicher Zeitpunkt).

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